Elly L

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Läuse

Kopfläuse sind lästig, aber ungefährlich. Man sollte sie schnell wieder loswerden, damit sie sich nicht weiter verbreiten.
An der EHKS verfahren wir folgendermaßen:
Wenn in einer Klasse Kopfläuse auftreten, wird der „Läusezettel“ ausgeteilt:
Ein Elternbrief und eine Information des Gesundheitsamtes. In beiden Schreiben werden die Eltern hingewiesen auf die Themen:
– Erkennen von Kopfläusen und Nissenbefall
– Behandlung von befallenen Personen
und gebeten, mit ihrer Unterschrift zu bestätigen, dass sie ihre Kinder auf Kopfläuse/ Nissen untersucht bzw. bei Befall behandelt haben. Diesen Elternbrief bringen die Kinder am Folgetag unterschrieben wieder in die Schule mit.
Nur wenn wir alle gemeinsam daran arbeiten, können wir so die Verbreitung unterbinden.

LiV

Die EHKS ist Ausbildungsschule. Wir haben regelmäßig mindestens einen LiV. LiV steht für „Lehrer/in im Vorbereitungsdienst“, früher Referendare/Referendarinnen genannt. Dieser pädagogische Vorbereitungsdienst ist die zweite Phase der Lehrerausbildung. Die 18 Ausbildungsmonate in der Schule enden mit dem 2. Staatsexamen. An der Schule hospitieren auch regelmäßig Schulpraktikantinnen und Schulpraktikanten sowie Praktikantinnen und Praktikanten der Universität.

Lernmittelfreiheit

In Hessen gibt es Lernmittelfreiheit. Ab dem zweiten Schuljahr werden die Schulbücher deshalb nur leihweise für ein Schuljahr ausgeliehen. Sie bleiben Eigentum des Landes Hessen. Eltern sowie Schülerinnen und Schüler sind verantwortlich für eine schonende Behandlung der Bücher (Schutzumschlag, keine Eintragungen, usw.). Im Falle einer groben Beschädigung oder Verlust muss das Buch von den Eltern neu angeschafft werden.

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