Schulordnung

Diese Schulordnung wird jeder Schülerin und jedem Schüler zu Beginn der Schulzeit ausgeteilt. Die Erziehungsberechtigten bestätigen die Kenntnisnahme durch Unterschrift. Sie sind dadurch aufgefordert, ihren Teil zur Umsetzung beizutragen. Zu Beginn eines jeden Schuljahres besprechen alle Lehrerinnen und Lehrer die Regeln und Pflichten mit ihrer Klasse. Die Schülerinnen und Schüler erhalten eine Kurzfassung und unterschreiben sie ebenfalls. Dies wird im Klassenbuch vermerkt. Die Gesamt- und Schulkonferenz hat der vorliegenden überarbeiteten Schulordnung zugestimmt. Sie tritt ab dem 1. August 2013 in Kraft.

1. Umgang miteinander

Das Leben, Arbeiten und gemeinsame Lernen in unserer Schule erfordert Regeln, an die wir uns halten müssen.

Wir achten und akzeptieren die Vielfalt unserer Schulgemeinde und bemühen uns um einen freundlichen, höflichen, respektvollen und gerechten Umgang miteinander. Gegenseitiges Grüßen sowie ein Bitte oder Danke sind selbstverständlich. Probleme und Streitigkeiten lösen wir mit Worten.

Wir sind bereit, bei Konflikten schlichtend einzugreifen. Wenn wir einen Streit nicht mit friedlichen Mitteln lösen können, bitten wir die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer, die Pausenaufsicht oder andere Lehrerinnen und Lehrer um Hilfe.


2. Umgang mit Sachen

Wir gehen achtsam mit den uns umgebenden Sachen und Materialien um. Wenn wir einen Schaden anrichten melden wir ihn und bemühen uns ihn wieder gutzumachen.

Schulgebäude

Wir achten darauf, dass die Wände und Flure der Gebäude und die Höfe sauber gehalten werden. Müll werfen wir nur in die Mülleimer. In unseren Klassen- und Fachräumen schaffen wir eine für uns angenehme Lernatmosphäre. Wir vereinbaren gemeinsam Klassenregeln und achten darauf diese einzuhalten. Wir verlassen die Toiletten so, wie wir sie vorfinden möchten.

Inventar

Wir gehen achtsam mit Schulmöbeln, Büchern, Lerngegenständen und Spielen aber auch privatem Eigentum von Lehrerinnen und Lehrern sowie Schülerinnen und Schülern um. Wir binden die Schulbücher nach Erhalt ein und ersetzen verschmutzte oder verloren gegangene Bücher. Wir geben längere Zeit herumliegende oder gefundene Gegenstände bei den Fundsachen ab.

Grünanlagen

Wir achten darauf, dass die Pflanzen auf dem gesamten Schulgelände in Ruhe wachsen können und nicht durch Klettern zerstört werden. Wir gehen nur in den Schulgarten, wenn wir die Pflanzen betrachten wollen und laufen dort nur auf den Wegen.

3. Verhalten vor und nach dem Unterricht

Wir Schülerinnen und Schüler gehen den Schulweg zügig, damit wir pünktlich ankommen. Wir verhalten uns auf dem Weg zu und von sowie in den Klassen- und Fachräumen ruhig und rücksichtsvoll. Bei einem Raumwechsel werden wir grundsätzlich von einer Lehrerin oder einem Lehrer begleitet. Andere Regelungen müssen unbedingt individuell abgesprochen werden.



4. Verhalten während des Unterrichts

Sobald die Lehrerin oder der Lehrer den Klassenraum betritt, beginnt der Unterricht. Sollte durch außergewöhnliche Bedingungen eine Lehrerin oder ein Lehrer zum Unterrichtsbeginn nicht erscheinen, melden wir Schülerinnen und Schüler uns in der Nachbarklasse oder im Sekretariat. Das nötige Arbeitsmaterial für den jeweiligen Unterricht haben wir vollständig dabei.

Während des Unterrichts verhalten wir Schülerinnen und Schüler uns der Arbeitsform angemessen. Wenn wir etwas sagen möchten, melden wir uns. Wir verlassen den Raum nur mit Erlaubnis der Lehrerin oder des Lehrers. Gegenstände, die nicht zum Unterricht gehören und die andere stören oder verletzen könnten, lassen wir zu Hause. Andernfalls werden diese einbehalten und erst nach Rücksprache mit den Eltern diesen ausgehändigt. Schadensersatzansprüche bestehen nicht (siehe Punkt 6). Der Unterricht wird immer durch die Lehrerin oder den Lehrer beendet. Am Ende des Unterrichts räumen wir unseren Arbeitsplatz auf. Bei Schulschluss stellen wir unseren Stuhl hoch.

5. Verhalten in den Pausen

In den beiden großen Pausen verlassen wir die Schulgebäude und halten uns im Schulhof, bzw. Schulgelände auf. Wenn wir im Schulgebäude bleiben, muss es ausdrücklich erlaubt worden sein. Ausnahme: Bau III, Eingang West zu Zeiten der Öffnung der Schülerbücherei.

Bei Regen  machen wir unsere Pause unter den Dächern der Gänge. Regenschirme bleiben in der Klasse. Wir ziehen unsere Regenjacken an und dürfen, wenn wir die Kapuzen aufgesetzt haben, auch auf die Höfe gehen. Bei außergewöhnlich starkem Regen oder Sturm bleiben wir in den Klassenräumen. Grundsätzlich ist dann jede Lehrerin und jeder Lehrer für die Beaufsichtigung der Klasse verantwortlich, die sie, er gerade unterrichtet hat.

Die Klassensäle werden abgeschlossen. Toiletten werden von den Aufsicht führenden Lehrerinnen und Lehrern und den Kindern, die Pausendienst haben,geöffnet. Der Müll gehört in den Abfalleimer. Die Spielgeräte dürfen von uns allen benutzt werden. Es gibt keine reservierten Bereiche. Ausnahme: Auf dem Sportplatz spielen nur die dritten und vierten Klassen während der großen Pause. Mit einem Hartball spielen wir nur auf dem Sportplatz Fußball. Auf ausgewiesenen Flächen der Schulhöfe dürfen wir auch Fußball spielen, aber nur mit einem Softball (allerdings nicht bei Nässe). In den Durchgängen spielen wir nicht Fußball.

Wir werfen auf dem gesamten Schulhofbereich nicht mit Gegenständen, und fahren dort nicht mit dem Rad oder Roller. Beim Klettern an der Kletterwand und auf dem Kletterstamm verhalten wir uns rücksichtsvoll und umsichtig.

Wir verlassen aus Sicherheitsgründen nicht das Schulgelände vom Beginn bis zum Ende der Unterrichtszeit (auch in den Pausenzeiten), auch nicht, um auf die Straße gefallene Gegenstände zu holen (nur nach Erlaubnis und unter Aufsicht einer Lehrerin oder eines Lehrers). Bälle, die auf dem Dach liegen, werden nur vom Hausmeister geholt. Vor Schulbeginn und in den Pausen nehmen die Lehrerinnen oder Lehrer ihre Aufsichtspflicht wahr.

Wir Schülerinnen und Schüler der vierten Klassen unterstützen die Aufsicht führenden Lehrkräfte. Wir Schülerinnen und Schüler der dritten Klassen übernehmen die Obstpausenaufsicht.

6. Allgemeine Regelungen und Informationen für Eltern

Schulweg und Versicherungsschutz

Alle Schülerinnen und Schüler sind beim Hessischen Gemeinde­unfall­versicherungs­verband gegen Unfallfolgen versichert, die sie während der Unterrichtszeit oder auf dem Schulweg erleiden. Eine Unfallmeldung (Angaben zum Arztbesuch etc.) muss von den Erziehungsberechtigten unverzüglich im Sekretariat gemacht werden. Entfernen sich Kinder eigenmächtig vom Schulgelände, so sind sie nicht unfallversichert!

Die Versicherung kommt entsprechend der Versicherungsbedingungen für Sachschäden auf, aber nicht für den Verlust von Wertsachen (Bargeld, Handy) und Schlüsseln. Deshalb sollten die Kinder solche Sachen nicht mit zur Schule bringen! Für vorsätzliche Verletzungen oder grob fahrlässige Beschädigung des Schuleigentums haften die Erziehungsberechtigten.

Eltern sorgen dafür, dass ihr Kind zu Fuß zur Schule kommt. Ein geeigneter Schulweg ist im Schulwegplan beschrieben, dieser wird zu Schulbeginn an alle Eltern ausgeteilt. Falls es nicht anders möglich ist, halten oder parken sie in deutlichem Abstand zur Schule. Vor der Schule im Kohlbergweg besteht zum Schutz der Kinder absolutes Halteverbot. Eltern sollten grundsätzlich und insbesondere vor Schulbeginn und nach Schulschluss verantwortliches und verkehrsgerechtes Verhalten zeigen.

Teilnahme am Unterricht

Die Erziehungsberechtigten sind dafür verantwortlich, dass ihr Kind regelmäßig am Unterricht teilnimmt und mit den notwendigen Schulmaterialien und den für den Fachunterricht notwendigen Kleidungsstücken (wie Bade- oder Turnzeug) ausgestattet ist.

Kann ein Kind nicht am Sport- oder Schwimmunterricht teilnehmen, ist eine schriftliche oder persönliche Entschuldigung durch die Eltern erforderlich. Für Freistellungen vom Sportunterricht über vier Wochen hinaus ist der Schulleitung ein ärztliches Attest vorzulegen. Eltern haben darauf zu achten, dass ihr Kind pünktlich zum Unterricht kommt, allerdings nicht früher als 7:40 Uhr, da vor dieser Zeit keine Aufsicht gewährleistet ist (außer für Betreuungskinder).

Bei ansteckenden Krankheiten (z. B. Mumps, Masern, aber auch Läusebefall) muss so bald als möglich in der Schule Bescheid gesagt werden. Nach der Genesung soll der Schule eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden, dass das Kind frei von ansteckenden Krankheiten ist.

Entschuldigungen

Alle Schülerinnen und Schüler sind gesetzlich dazu verpflichtet, am Unterricht regelmäßig teilzunehmen. Im Krankheitsfall oder bei Abwesenheit aus sonstigen schwerwiegenden Gründen ist eine schriftliche Entschuldigung unbedingt erforderlich. Die Entschuldigung sollte gleich am ersten Tag, spätestens jedoch am dritten Tag, an die Klassenlehrerin/den Klassenlehrer erfolgen. Für Krankheitstage unmittelbar vor und/oder nach den Ferien ist der Schulleitung ein ärztliches Attest vorzulegen.

Beurlaubungen

Beurlaubungen bis zu zwei Tagen, nicht jedoch vor und nach den Ferien, können vom Klassenlehrer/von der Klassenlehrerin gewährt werden, sonst nur von der Schulleitung. Die Beurlaubung vor den Ferien oder im Anschluss daran ist nur in Ausnahmefällen und aus wichtigen Gründen zulässig und wird nur einmal während der Grundschulzeit gestattet. Der Antrag auf Beurlaubung ist von den Erziehungsberechtigten mindestens drei Wochen vor Ferienbeginn bei der Schulleitung zu stellen und zu begründen! Die Schulleitung entscheidet über die Beurlaubung auch unter Berücksichtigung pädagogischer Gesichtspunkte (nach Absprache mit der Klassenlehrerin / mit dem Klassenlehrer).

Änderung von Daten

Wohnungswechsel, geänderte Telefonnummer, Wechsel der Erziehungsberechtigung bei Scheidung oder sonstige für uns wichtige Informationen sind der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer und der Schulsekretärin unverzüglich mitzuteilen.

Im Interesse des Informationsflusses (Klassen-Telefonlisten für Eltern, Gespräche mit Kindergärten) verzichten freundlicherweise die meisten Eltern auf ihre datenschutzmäßigen Rechte und erlauben der Schule die Weitergabe von Informationen im schulischen Bereich. Sollten Eltern z. B. mit der Weitergabe ihrer Adresse an den Elternbeirat nicht einverstanden sein, teilen sie dies der Schule mit.

Erziehungsvereinbarung

Aus dem Leitsatz der EHKS: „Gemeinsam unsere Welt begreifen“ haben Lehrkräfte, Betreuungskräfte und Eltern einen Wertekonsens erarbeitet, der soziale und ethische Kompetenzen wie beispielsweise Achtung und Respekt umfasst. Aus diesem wurde eine gemeinsame Erziehungsvereinbarung formuliert. Alle Mitglieder der Schulgemeinde bekräftigen durch ihre Unterschrift, dass sie in ihrem Rahmen und entsprechend ihrer Möglichkeiten die Erziehungsvereinbarung umsetzen. Aus dem Wertekonsens werden mit den Kindern jeder Klasse klasseneigene Regeln erarbeitet.

Hausaufgaben

Hausaufgaben dienen der Ergänzung der Unterrichtsarbeit. Der Unterrichtsstoff soll durch Hausaufgaben geübt und wiederholt werden. Wichtig für die Anfertigung von Hausaufgaben: Ihr Kind sollte weitestgehend selbstständig an einem ruhigen Platz ohne Störung und Ablenkung arbeiten können. Auch feste Zeiten sollten sich einpendeln. Im ersten und zweiten Schuljahr sollte – im Durchschnitt – die tägliche Arbeitszeit für Hausaufgaben 30 Minuten nicht überschreiten. Im dritten und vierten Schuljahr liegt sie bei etwa  45 Minuten. Manches im heutigen Unterricht wird anders sein, als Sie es früher gelernt haben. Bei Fragen sprechen Sie mit der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer Ihres Kindes. Ein Hausaufgabenkonzept wurde im Schuljahr 2011/12 erstellt und wird am ersten Elternabend besprochen.