Ausgangslage
Um dem Auftrag der allgemeinbildenden Schulen nachzukommen, unterschiedliche Begabungen frühzeitig zu erkennen und ihnen durch Förderung gerecht zu werden, ist eine möglichst frühe genaue Erfassung der Lernausgangslage die Voraussetzung der individuellen Unterstützung.
An der EHKS gibt es Kinder aus allen sozialen Schichten mit und ohne Migrationshintergrund, die aus den unterschiedlichsten Gründen einen regelmäßigen und intensiven Förderbedarf haben.
Was ist das Ziel?
Wenn an Kinder nach der Einschulung schulische Lernanforderungen gestellt werden, bewältigen sie diese auf der Grundlage ihrer bis dahin entwickelten Fertigkeiten und Fähigkeiten, ihrer sozialen und emotionalen Erfahrungen und ihrer individuellen Disposition unterschiedlich. Voraussetzung für eine Förderung in den verschiedenen Bereichen ist unter anderem eine systematische Erfassung des individuellen Entwicklungsstandes von jedem Kind, das Erkennen seiner besonderen Stärken und Schwächen. Die Förderung der einzelnen Schülerinnen und Schüler ist grundlegendes Prinzip des gesamten Unterrichts und Aufgabe der gesamten schulischen Arbeit der EHKS. Darunter versteht die Schule auch das Fordern der Schülerinnen und Schüler, die über besondere Begabungen verfügen oder deutliche Leistungsstärken haben.
Der Weg zum Ziel
(1) Die allgemeine Schule trifft vorbeugende Maßnahmen, um drohendem Leistungsversagen und anderen Beeinträchtigungen des Lernens, der Sprache sowie der körperlichen, sozialen und emotionalen Entwicklung der Schülerinnen und Schüler entgegenzuwirken und ihre Auswirkungen zu verringern.
Individuelle Lernbedingungen
Um der Individualität der Lernprozesse Rechnung tragen zu können, nutzen wir von Anfang an alle didaktischen, methodischen und organisatorischen Möglichkeiten, den Unterricht im Klassenverband zu öffnen. Individualisierende und binnendifferenzierende Arbeitsformen im Unterricht unter Berücksichtigung unterschiedlicher Lerngeschwindigkeiten, sind Unterrichtsprinzip von Anfang an.
Individuelle Förderung in allen Jahrgängen |
Methodentraining – Partner und Gruppenarbeit – Freiarbeit – Helfersystem – Einsatz des Computers – Lesepass/Lesetagebuch – Lernspiele – tägliches Lesen – Mathe- und Schreibkonferenz – Rechtschreibtraining – Lesekiste + Bibliothek – Differenzierte Aufgabenstellung auch bei Hausaufgaben – Besondere Begabungen nutzen/Vorträge und Experimente – Klassentierberichte – Materialien mit Selbstkontrolle – Arbeitspläne/Wochenpläne/Tagespläne – Karteiarbeit – Arbeit an Stationen – Arbeit an frei gewählten Themen – Morgenkreis – Differenzierungskisten – Portfolio – Selbsteinschätzung – offene Schreibanlässe |
Beratung
Beratung von Schülerinnen und Schülen
Die Beratung der Kinder findet während des Unterrichts, der Pause und auch außerhalb der Unterrichtszeiten statt. Je nach Problemstellung sind Einzel¬- oder Gruppengespräche erforderlich. Inhalte können sich auf das Arbeitsverhalten, den Leistungsstand, das Sozialverhalten oder auch persönliche Probleme beziehen. Ziel der Gespräche ist es, das Kind auf Probleme aufmerksam zu machen, Strategien aufzuzeigen und zu selbständigem Handeln zu befähigen.
Beratung von Eltern
Eltern und Lehrer haben während der Schulzeit ihrer Kinder eine gemeinsame Erziehungsverantwortung. Elternberatung findet während der gesamten Grundschulzeit statt. Ziel der Gespräche ist es, die Stärken des Kindes zu verdeutlichen, den Eltern Möglichkeiten zur Problemlösung anzubieten und gemeinsame Strategien zu entwickeln. Im ersten und zweiten Schuljahr wird anstelle eines Halbjahreszeugnisses eine ausführliche Elternberatung angeboten. Inhalte sind Lernentwicklung und soziales Verhalten. Am Ende des ersten Schuljahres werden den Eltern die verbalen Zeugnisse auf Wunsch erläutert. Im dritten und vierten Schuljahr finden Elterngespräche situationsbedingt bzw. am Elternsprechtag nach den Halbjahreszeugnissen statt. Im vierten Schuljahr nehmen vor allem die Beratungsgespräche hinsichtlich der weiterführenden Schulen einen großen Zeitraum ein.
Zusammenarbeit und Kooperation
Beratungs- und Förderzentren (BFZ)
Schwerpunkt „Lernen“
Es besteht die bildungspolitische Auftragslage an die allgemeine Schule, ein angemessenes Förderangebot für Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen des Lernens zu entwickeln, um drohendem Leistungsabfall entgegenzuwirken. Der Beratungslehrer, die Beratungslehrerin eines Förderzentrums soll die allgemeine Schule bei diesem Auftrag unterstützen.
Auf Antrag der Lehrkraft und mit Einverständnis der Eltern kann die Beratungslehrkraft hinzugezogen werden, um nach eingehender Information durch Austausch mit der Lehrkraft und den Eltern, durch Unterrichtshospitation und durch informelle und formelle Tests eine lernprozessorientierte Förderung einzuleiten. Die Umsetzung der Fördermaßnahme kann in der Förderung der EHKS, durch die BFZ-Lehrkraft oder durch außerschulische Unterstützungssysteme bestehen. Beendet wird die Beratung, wenn der Lernort der EHKS ohne Unterstützung erhalten werden kann oder eine förderdiagnostische Stellungnahme beantragt wird.
Schwerpunkt „Sozial-emotionale Entwicklung“
Das Zentrum für schulische Erziehungshilfe ist unser Ansprechpartner für alle Fragen und Probleme im Zusammenhang mit dem Schwerpunkt „Sozial-emotionale Entwicklung“.
Die Beratungslehrerin/ der Beratungslehrer berät:
- Schüler/innen, die in und mit der Schule Probleme haben und dies in ihrem
Verhalten zeigen. - Lehrer/innen, die Kinder mit sozial-emotionalem Entwicklungsbedarf in ihrer
Klasse haben. - Eltern, die im Kontext von Schule Rat und Hilfe für die Erziehung ihres Kindes suchen.
Ziel der Arbeit ist es, Entlastung in schulischen Problemsituationen zu schaffen, soziale Ausgrenzung zu verhindern und den Verbleib in der Regelschule zu ermöglichen.
Schwerpunkt „Sprache“
Die Betreuung der sprachauffälligen Kinder an der EHKS erfolgt durch eine Sprachheillehrerin der Herderschule mit derzeit 5 Unterrichtsstunden. Diese betreut u.a. die Kinder der Vorklasse, da dort sehr häufig Sprachauffälligkeiten auftreten. Am Schuljahresbeginn hospitiert die Sprachheillehrerin in den neuen ersten Klassen und hält regelmäßig Rücksprache mit den Klassenlehrer/innen.
Nach Einverständnis der Eltern wird bei sprachauffälligen Kindern eine Kurzüberprüfung durchgeführt. Diese dauert etwa 20 bis 25 Minuten. Spielerisch werden Lautbildung, Satzbau, Wortschatz, Sprachverständnis, auditive und visuelle Wahrnehmung überprüft. Ein Intelligenztest wird nicht durchgeführt. Je nach Bedarf stellt die Sprachheillehrerin Fördergruppen zusammen. Dies kann auch klassen- oder jahrgangsübergreifend erfolgen.
Wenn sich in den höheren Klassen LRS-Schwächen bemerkbar machen, kann die Förderschullehrkraft je nach zeitlichen Ressourcen eine LRS-Fördergruppe anbieten, in der vor allem auditive und visuelle Übungen mit den Schülern gemacht werden.
Die Sprachheillehrerin hält außerdem Kontakt zu den zuständigen Kindertagesstätten. Bei der Schulanmeldung erhalten die Eltern einen Fragebogen zur Sprachbiografie ihres Kindes. Scheint die Sprachentwicklung auffällig oder auch das Sprechen des Kindes direkt bei der Schulanmeldung, kontaktiert die Förderschullehrerin die KiTa und nimmt bei Bedarf Kontakt zu den Eltern auf um diese bezüglich geeigneter vorschulischer Fördermaßnahmen zu beraten.
Außerschulische Beratung
Schulpsychologen und Berater des Staatlichen Schulamts
Die Schulpsychologie umfasst die präventive, systembezogene und psychologische Beratung von Schulen, Lehrkräften, Eltern und Schülerinnen und Schülern. Die Arbeit orientiert sich sowohl an Problemen des Schulalltages als auch präventiv an der Gestaltung und Entwicklung von Schule.
Die Ziele der Beratung legt die bzw. der Ratsuchende selbst fest. Sie/er wird dann auf dem Weg, selbst Lösungen zu finden, unterstützt und begleitet. Die Schulpsychologinnen und – psychologen unterliegen der Schweigepflicht. Die Beratung ist freiwillig und kostenfrei. Der Schulpsychologische Dienst kooperiert auch mit anderen Therapie- und/oder Unterstützungssystemen.
Schulsozialarbeit (KOMM)
KOMM ist eine Beratungsangebot im Rahmen der Schulsozialarbeit der Stadt Darmstadt. Es gibt feste Beratungszeiten an der EHKS, darüber hinaus können flexibel Beratungstermine vereinbart werden.
Beratung heißt:
Für Kinder und Jugendliche | Für Eltern |
Für Lehrkräfte |
In der Beratungsstelle |
Spielpäd. Angebote in den 1. und 4. Klassen | Kurzfristige Beratung in schwierigen Situationen | Entlastung bei Konflikten im Unterricht | Hier finden Kinder, Jugendliche, Eltern und Lehrkräfte einen neutralen Ort im Sozialraum für Beratungen, Informationen, Krisenunterstützung und themenspezifische Gruppenangebote |
Pausentreff im KOMM-Raum (Delfinraum) | Informationen über Angebote und Einrichtungen zur Unterstützung von Kindern | Unterstützung in der Arbeit mit Kindern in schwierigen Situationen | |
Information über Freizeitangebote | Unterstützung und Begleitung im Dialog mit Schule, Behörden, etc. | Unterstützung im Dialog mit Eltern | |
Unterstützung bei Konflikten | Themenspezifische Gruppenangebote | ||
Hilfe bei schlechten Noten | |||
Ein offenes Ohr bei allen schwierigen Fragen | |||
Themenspezifische Gruppenangebote |
Jugendhilfe
Ziel der Beratung der Jugendhilfe (Jugendamt) ist es, am Lebensort Schule gemeinsam mit allen am Bildungsprozess Beteiligten Orientierungshilfen für Kinder- und Jugendliche zu erarbeiten und Angebote zu schaffen, die sie bei den vielschichtigen Anforderungen bezüglich Sozialisation, Bildung und Beruf unterstützen und begleiten. Schule und Jugendhilfe werden dabei langfristig in ein regionales, vernetzt arbeitendes System von Bildung, Betreuung und Erziehung (regionale Bildungslandschaft) mit vorrangig präventiver Orientierung eingebettet.
Die Jugendhilfe orientiert sich an der aktuellen bildungspolitischen Entwicklung und beinhaltet ein im Dialog beständig weiter zu entwickelndes, gemeinsames Bildungs- und Erziehungsverständnis von Jugendhilfe und Schule. Die gemeinsame Verantwortungsübernahme für den Förderprozess der Kinder und Jugendlichen gelingt durch eine gleichberechtigte Zusammenarbeit, um so die Chancen und Handlungsmöglichkeiten der jeweiligen Arbeitsbereiche sinnvoll zu vernetzen und bestmöglich zu nutzen.
Außerschulische Fördereinrichtungen
Um eine ganzheitliche Diagnostik gewährleisten zu können, werden, wenn erforderlich, auch außerschulische Institutionen z.B. das Sozialpädiatrische Zentrum des Alice Hospitals, Ärzte und therapeutische Einrichtungen einbezogen.
Aufnahme und Beratungszentrum (ABZ)
Das Aufnahme- und Beratungszentrum (ABZ) nimmt neu zugewanderte Schüler/innen aus anderen Ländern auf, also Kinder und Jugendliche mit gar keinen, wenigen und zum Teil fortgeschrittenen Deutschkenntnissen. Nach Beratungsgesprächen hilft das ABZ bei der Anmeldung von Kindern im Alter von 6 bis 10 Jahren (1.bis 4.Schuljahr) in der Schule des Wohnbezirks.
Förderdiagnostik
Die genaue Erfassung der Lernausgangslage und die kontinuierliche Beobachtung unserer Schüler/innen bildet die Grundlage jeder weiteren Förderung. Beobachten ist das zentrale Instrument der Diagnostik. Beobachtung ist hier jedoch mehr als zuschauen. Pädagogisch motivierte Beobachtung hat den hohen Anspruch einer geplanten und gezielte Aktivität, die von den analytischen Sinnen Sehen und Hören getragen wird und gegebenenfalls in einen individuellen Förderplan mündet (siehe 3.5.1).
Verschiedene Screeningverfahren, die in den einzelnen Jahrgängen und auch bei der Einschulung eingesetzt werden, dienen der Diagnose und der Feststellung des Lernstands (s. Förderkonzept 3.4).
Dokumentation und Evaluation
Der Förderplan
Bei drohendem Leistungsversagen, Nichtversetzung, besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Schreiben oder Rechnen, der sozial-emotionalen Entwicklung und bei Kindern nichtdeutscher Herkunftssprache wird (wenn nötig) ein Förderplan erstellt. Auch bei Schülerinnen und Schülern, bei denen eventuell sonderpädagogischer Förderbedarf bestehen könnte, wird zunächst durch geplante Förderung versucht, die Lern- und Verhaltensauffälligkeiten im Unterricht zu bewältigen. Aus den dokumentierten Ergebnissen werden entsprechende schulische Maßnahmen abgeleitet und umgesetzt. Unerlässlich ist die Kooperation aller Beteiligter: die Lehrerin, der Lehrer, die Eltern und die Schülerin/der Schüler, sowie schulische und außerschulische Institutionen müssen in den Förderprozess miteinbezogen werden.
Für die Dokumentation des Förderbedarfs benutzt das Kollegium der Elly-Heuss-Knapp-Schule ein einheitliches Formular, den Förderplan. Dieser ist für alle einsehbar, die mit dem Kind arbeiten.
Zuständigkeiten, Schwerpunkte, Kooperation und Umsetzung der Förderpläne
Die Klassenlehrer/in steuert die Erstellung des Förderplanes und verwaltet diesen. Sie/er oder die jeweilige Fachlehrer/in ist verantwortlich für die Vorbereitung des Förderplans. In den Klassenkonferenzen werden die Förderpläne halbjährig evaluiert und für die Dauer der Fördermaßnahme fortgeschrieben.
Auf der Basis des Ist-Standes werden realistische Lernziele formuliert. Sie bringen Transparenz in die individuelle Lernfähigkeit und das individuelle Lernprofil des Kindes und bilden damit eine vorwiegend zielorientierte, ermutigende Lernvoraussetzung. Der Förderplan berücksichtigt die Persönlichkeit des Kindes sowie seine besonderen Stärken und bezieht sich auf unterschiedliche Kompetenzbereiche, z.B. das Sozial- und Arbeitsverhalten, Konzentration, Motorik, Belastbarkeit, Arbeitstempo, Wahrnehmung und die Leistungen in den einzelnen Unterrichtsfächen.
Für die Umsetzung des Förderplan steht in der EHKS folgender Maßnahmenkatalog zur Verfügung (s. Förderkonzept 3.6 und 3.7):
- Elterngespräche
- Förderunterricht
- Beratungslehrer
- Einbeziehen außerschulischer Institutionen
- Pädagogische Vereinbarungen
- Nachteilsausgleich
Die Erstellung und Umsetzung des Förderplans braucht nicht nur die Zusammenarbeit der innerschulischen Partner, sondern ebenso eine enge Kooperation mit den Eltern, dem Kind selbst, sowie mit außerschulischen Experten. Da die Eltern in diesen Prozess ebenso wie außerschulische Institutionen einbezogen und konkrete und verbindliche Vereinbarungen getroffen werden, entsteht eine größtmögliche Transparenz und Zusammenarbeit. Durch ihre Unterschrift nehmen die Eltern den Förderplan zur Kenntnis und verpflichten sich, die Maßnahmen aktiv zu unterstützen. Der Förderplan kommt in die Schülerakte, verbleibt dort und wird an die weiterführende Schule weitergegeben.
Fortschreibung des Förderplans
Eine Fortschreibung des Förderplans erfogt halbjährlich, zum Halbjahr und zum Schuljahresende. Es wird überprüft, in wie weit die gesetzten Ziele, Maßnahmen und Methoden wirksam und erfolgreich waren. Auch wird festgelegt, ob die Maßnahme weitergeführt werden soll, oder abgeschlossen ist. Die Überprüfung des aktuellen Lern- und Leistungsstandes bildet die Ausgangslage für die Fortschreibung des Förderplanes.
Förderung im Schulalltag
Um umfassend alle Kinder fördern zu können, bietet die EHKS, entsprechend der Verordnung, vielfältige Fördermaßnahmen an. Dazu gehören Förderstunden in Deutsch, Mathematik, LRRS und DaZ Vorlaufkurs, Vorklasse, Maßnahmen für Seiteneinsteiger und für Hochbegabung sowie Binnendifferenzierung, Nachteilsausgleich oder weitere Maßnahmen innerhalb des Unterrichts (siehe individuelle Lernbedingungen 3.1)
Die Inhalte der jeweiligen Fördermaßnahme werden entsprechend des Förderplans festgelegt. Ein regelmäßiger Austausch zwischen Förder- und Fachlehrerinnen, sowie den Eltern intensiviert die Förderung.
Kriterien für einen erfolgreichen Förderunterricht
Besonderen Schwächen und Stärken der Schülerinnen und Schüler werden erkannt. Der Förderunterricht hat Erfolg, wenn
- die Schülerinnen und Schüler deutliche Fortschritte machen
- sie ihre Fehleranzahl reduziert haben und immer mehr Freude am Lernenn entwickeln
- die Förderung auf den individuellen Förderplänen für diese Kinder basiert
- ein Informationsaustausch und Kooperation im Kollegium über geeigneten Maßnahmen für diese Kinder regelmäßig stattfindet (ganzheitlicher Ansatz)
- das Kollegium sich durch Fortbildungen immer mehr professionalisiert
Wann wissen wir, dass das Ziel erreicht ist?
Alle Beteiligten haben das im Förderplan formulierte Ziel immer im Blick und geben folgende Beobachtungen als Rückmeldung.
- Das Kind wurde in seinen individuellen Fähigkeiten gefördert und hat beobachtbare Fortschritte gemacht.
- Während des vereinbarten Zeitraumes wurden die Fördermaßnahme evaluiert. Aufgrund dieser Beurteilung wird die Maßnahme fortgeführt, verändert oder beendet.
- Leistungsversagen reduziert sich kontinuierlich.
- Die Zusammenarbeit aller Beteiligter ist konstruktiv und förderlich für die Entwicklung und Leistung des Kindes.